„Ein Problem kann man nicht mit der Art des Denkens lösen, die es geschaffen hat.“
(Albert Einstein)


Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
der Unternehmensberatung Marion Gnau

§1 Art und Umfang des Beratungsvertrages
Die von der Unternehmensberatung Gnau abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Umfang des Auftrages beinhaltet ausschließlich beratende Tätigkeiten. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der Unternehmensberatung Gnau nicht durchgeführt oder zugesagt. Steuerberater und- oder Rechtsanwälte können wir unseren Kunden vermitteln. Werden Rechtsanwälte oder Steuerberater für von uns vermittelte Mandanten tätig, so entsteht ausschließlich ein entsprechendes Vertrags/Vergütungsverhältnis zwischen den von uns vermittelten Kunden und den entsprechenden Steuerberatern/Rechtsanwälten. Anfallende Vergütungsansprüche hat der Steuerberater/Rechtsanwalt folglich direkt mit dem vermittelten Auftraggeber abzurechnen. Ein Haftungsanspruch für die von der Unternehmensberatung Gnau vermittelten Mandanten besteht gegenüber den von uns vermittelten Steuerberater/Rechtsanwälte nicht. Gleiches gilt für jedes andere Unternehmen, das die Unternehmensberatung Gnau an seine Kunden vermittelt hat. Für Kunden der Unternehmensberatung Gnau tätige Steuerberater/Rechtsanwälte arbeiten auf eigene Rechnung und eigenes Risiko.

§2 Vertragsgestaltung
Die Tätigkeit der Beratung erfolgt nach Annahme und auf der Grundlage eines schriftlich erteilten Auftrages, dem in der Regel ein Angebot vorausgeht oder einem Beratervertrag. Hier werden die Aufgabenstellung, die Form und der Leistungsumfang der Beratung definiert, ebenfalls alle einzuhaltenden Termine, die vereinbarte Vergütung und die Zahlungsmodalität.

§3 Ausführung der Beratungstätigkeit
Die Unternehmensberatung Gnau wird alle Arbeiten sorgfältig und unter Beachtung branchenspezifischer Grundsätze durchführen. Alle Bewertungen, Analysen, Handlungsempfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, mündliche Auskünfte gelten nur nach schriftlicher Bestätigung. Sagt der Auftraggeber vereinbarte Gesprächstermine kurzfristig ab, so hat die Unternehmensberatung Gnau Anspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung.

§4 Honoraranspruch und Kosten
Durch die Unternehmensberatung entsteht der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber. Die Höhe des Honorars wird entweder in dem Beratervertrag festgelegt, oder ergibt sich aus der im Angebot genannten Höhe, bei schriftlicher Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem vereinbarten Leistungsumfang und dem Aufwand der Beratung. Das Honorar kann in Stundensätzen, Tagessätzen (8 Stunden pro Tagessatz) oder pauschal vereinbart und geregelt werden. Bei staatlich oder andersartig geförderten Beratungen ergeben sich die Honorarregelungen aus den jeweiligen Richtlinien. Die Unternehmensberatung Gnau hat Anspruch auf die Zahlungsmodalitäten, die sich aus diesen Richtlinien ergeben. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (Beispielsweise wegen Kündigung), so hat die Unternehmensberatung Gnau Anspruch auf das zuvor vereinbarte Honorar, abzüglich ersparter Aufwendungen. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der Unternehmensberatung Gnau einen wichtigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber ihre bisherigen Leistungen verwertbar sind. Die Unternehmensberatung Gnau kann die Fertigstellung der Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten der Unternehmensberatung Gnau berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen. Der Anspruch des Honorars entsteht durch Rechnungslegung an den Auftraggeber. Zahlungen sind nach festgelegter Zahlungsbedingung zu leisten. Wenn nicht anders festgelegt, ist der Rechnungsbetrag ungekürzt innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.

§5 Unrichtigkeit und Fehler
Die Unternehmensberatung Gnau ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Fehler an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Unternehmensberatung Gnau unverzüglich nach Kenntnis der Unrichtigkeit hierüber zu informieren. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten und Fehlern, sofern diese von der Unternehmensberatung zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung der Unternehmensberatung Gnau.

§6 Form, Ausführung und Ergebnis der Unternehmensberatung Gnau
Die Form und die Art der Ausführung der Beratung werden im Beratervertrag oder im Angebot geregelt. Das Ergebnis ist in der Regel ein schriftlicher Abschlussbericht an den Auftraggeber, der in einem persönlichen Gespräch diesem erläutert und dargestellt wird. Die Beratungsleistung setzt sich aus der eigentlichen Beratung, die im Abschlussbericht dokumentiert ist, zusammen, beinhaltet eigene Nachforschungen, Analysen, Recherchen, Gespräche und Untersuchungen, die im Zusammenhang mit der Beratungsleistung notwendig sind. Die Unternehmensberatung Gnau ist berechtigt, sachverständige Mitarbeiter oder gewerbliche oder freiberufliche Kooperationspartner; Rechtsanwälte, Steuerberater ganz oder teilweise mit in die Beratung einzubeziehen, oder Teile der Beratungen durch diese durchführen zu lassen. Die Kosten der erbrachten Leistungen haben Kunden der Unternehmensberatung Gnau direkt mit den jeweiligen Kooperationspartnern direkt abzurechnen. Ansprüche auf Ausgleich ihrer Rechnungen gegenüber der Unternehmensberatung Gnau haben Kooperationspartner jedweder Art nicht. Leistung- und Rechnungsempfänger ist ausschließlich der von der Unternehmensberatung Gnau vermittelte Mandant/Kunde.

§7 Haftung
Die Unternehmensberatung Gnau handelt bei der Durchführung der Beratung nach den allgemeinen anerkannten Prinzipien der Unternehmensberatungen. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt jedoch nicht für Verletzung von Verpflichtungen durch Kooperationspartner. Gegenüber Unternehmern haftet die Unternehmensberatung bei leichter Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Aufgrund des Auftragsumfanges (§ 1 dieser AGB) bereitet die Unternehmensberatung Gnau lediglich die unternehmerische Entscheidung über Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit mit Handlungsempfehlungen vor. Die Entscheidung zur Realisierung und Durchsetzung liegt allein beim Auftraggeber, so dass die Unternehmensberatung nicht für Schäden oder Einbußen bei entsprechenden Investitionen und anderen derartigen unternehmerischen Maßnahmen haftet. Erfolgt die Beratung über eine Antragstellung zur Förderung bzw. Bezuschussung der Beratungsleistungen, so ist für die Antragstellung der Auftraggeber verantwortlich. Es gelten die Förderrichtlinien der jeweilig beantragten Förderung. Für das Eintreten der Förderung, bzw. der Bezuschussung haftet die Unternehmensberatung Gnau nicht. Auch bei Nichteintreten der Förderung ist das Honorar in vollem Umfange an das Beratungsunternehmen fällig. (siehe auch §4)

§8 Sicherung der Leistungen und Urheberrecht
Die Unternehmensberatung Gnau besitzt das Urheberrecht an den erbrachten Leistungen. Die erbrachten Beratungsleistungen sind Eigentum der Unternehmensberatung Gnau, sie besitzt das Nutzungsrecht auch nach Bezahlung des Honorars. Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Alle Beteiligten sind nur nach gesonderter schriftlicher Übereinkunft zur Weitergabe urheberrechtlich relevanter Ergebnisse aus den Verträgen an Dritte berechtigt. Veröffentlichungen zum Ergebnis der Beratung, auch zu Teilergebnissen sind gemeinsam abzustimmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die während der Beratung durch die Unternehmensberatung Gnau und dessen Kooperationspartnern erstellten Berichte, Analysen, Gutachten, Pläne, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und ähnliche Unterlagen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Eine Haftung der Unternehmensberatung Gnau dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

§9 Zusammenarbeit
Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Beratung zur kooperativen Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Gnau und deren Kooperationspartnern. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, dem Beratungsunternehmen alle relevanten Unterlagen, Dokumente und Vorgänge, in Verbindung mit der durchzuführenden Beratung zu Verfügung zu stellen, bzw. Einsicht in diese nehmen zu lassen. Über Änderungen sowie Ergänzungen ist das Beratungsunternehmen zu informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu Vollständigkeit dieser Unterlagen. Der Auftraggeber gestattet dem Beratungsunternehmen nach vorheriger Absprache auch Mitarbeitergespräche und Mitarbeiterbefragungen. Im Bedarfsfall überlässt der Auftraggeber dem Beratungsunternehmen unentgeltlich Räumlichkeiten und gestattet die Nutzung von Kommunikationsmitteln, soweit dies für die Durchführung der Beratung notwendig oder sinnvoll ist.

§10 Verschwiegenheitspflicht
Die Unternehmensberatung Gnau ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden und die gegenwärtige und zukünftige geschäftliche Interessen ihrer Auftraggeber betreffen, Stillschweigen zu bewahren und sie weder für sich selbst noch für Dritte kommerziell zu verwerten. Schriftliche Äußerungen jeder Art beider Partner sind vom jeweils anderen nur mit Einverständnis weiter zu verwenden. Die Pflicht der Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.

§11 Kündigung
Aufträge können jederzeit aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund oder fristgemäß, so hat die Unternehmensberatung Gnau Anspruch auf den bis dahin angefallenen Teil der Vergütung. Kündigt die Unternehmensberatung Gnau aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält sie den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die Unternehmensberatung Gnau zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

§12 Rechtsanwendung und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort ist der Sitz der Unternehmensberatung Gnau, ebenso der Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.

§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vorschrift soll eine angemessene Regelung gelten, die rechtlich wirksam ist und die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regel bedacht hätten. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

§14 Gültigkeit
Diese AGB gelten für diesen und bis auf Widerruf alle folgenden Aufträge.


Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:

Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden.

Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.

In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. "Standardvertragsklauseln", die Sie unter folgendem Link:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001D0497&from=DE

einsehen oder sich von dort zusenden lassen können.

Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht.

Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft.

Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen.

Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Seite 2 von 2 | Stand April 2018 | © 2018 Boniversum

Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.

Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren.

Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden.

Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.

Widerspruchsrecht:

Die Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum GmbH gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.

Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de.

Den zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de.